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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gästehaus Bianka,

Inhaber Wartan Azizian

Falkenstr. 2

56564 Neuwied

nachfolgend " Gästehaus Bianka " genannt (Stand: 01.12.2008)

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns und gelten von Ihnen mit Ihrer Buchung als anerkannt.

2. Auf Beherbergungsverträge ist neben den §§ 70 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)das allgemeine Schuldrecht des BGB anzuwenden. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

3. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt (per e-mail, per Fax, per Post oder telefonisch) und von uns schriftlich zugesagt sind.

4. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

5. Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien bindend.

6. Die Zimmer sind nur mit der, bei Buchung angegebenen Personenzahl zu nutzen. Bei der Nutzung durch eine höhere Personenzahl entstehen für den Gast entsprechend höhere Kosten.

7. Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 10:00 Uhr geräumt sein oder nach Absprache.

8. Das Gästehaus Bianka ist berechtigt, gegebenenfalls eine Anzahlung zu verlangen. Die Anzahlungen staffeln sich wie folgt:

Buchungswert bis         Anzahlung:

100,00 €               50 %

200,00 €               40 %

300,00 €               30 %

400,00 € und mehr        20 %

9. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:

Für eine Stornierung

bis zu 30 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitraum      10% der bestellten Leistungen,

bis zu 15 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitraum      30% der bestellten Leistungen,

bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitraum       50% der bestellten Leistungen,

bis zu 3. Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitraum       75% der bestellten Leistungen,

ab dem 3. Tag vor dem vereinbarten Leistungstermin bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch des jeweiligen Arrangements oder Pauschalangebots:           80% der bestellten Leistungen.

Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Gästehaus Bianka die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der für das Gästehaus Bianka entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

10. Das Begleichen der Rechnung ist spätestens bei Abreise fällig (Kartenzahlung ausschließlich mit EC-Karte). Überweisung nur bei Vorkasse. Das Gästehaus Bianka ist berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen oder Zwischenrechnungen zu stellen.

11. Durch unvorhergesehene Schäden am Gebäude, Zimmer oder aus anderen wichtigen betriebswirtschaftlichen Gründen, können wir bestehende Reservierungen bis zu 14 Tage vor Anreise ohne Schadenersatzansprüche oder Forderungen des Gastes stornieren.

Das Gästehaus Bianka ist weiterhin berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Dies trifft zu bei:

a) höherer Gewalt;

b) wenn andere vom Gästehaus Bianka nicht zu vertretende Umstände eintreten, welche die Erfüllung      des Vertrages unmöglich machen;

c) irreführende oder falsche Angaben gemacht werden und wesentliche Angaben zur Person            verschwiegen werden;

d) das Gästehaus Bianka begründete Sorge hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den             reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hauses gefährdet.

12. Das Mitbringen von Haustieren ist nach Absprache mit uns gestattet und wird in der schriftlichen Buchungsbestätigung festgehalten.

13. Die angebotenen Zimmer sind Nichtraucher-Zimmer. Sie sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Das Rauchen in den Zimmern ist nicht gestattet. Bitte benutzen Sie hierzu den Außenbereich.

14. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen oder Prospekten des Gästehaus Bianka, bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.

15. Haftung

(1) Die Haftung des Gästehauses Bianka beschränkt sich ausschließlich auf die schuldhafte Nichterfüllung der eigenen Vertragspflichten.

(2) Das Gästehaus Bianka übernimmt für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum des Gastes, nur dann die Haftung, wenn nachweislich durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Mitarbeitern des Gästehauses Bianka ein Schaden entstanden ist.

(3) Das Gästehaus Bianka übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Sachschäden am Eigentum seiner Gäste, welche im Rahmen von sportlichen Veranstaltungen, Ausflügen oder Besichtigungen außerhalb des Vertragsgrundstückes entstanden sind.

(4) Der Gast entscheidet eigenverantwortlich, ob er an Ausflügen oder sportlichen Veranstaltungen teilnimmt oder ob er aus gesundheitlichen Gründen besser darauf verzichtet. Das Gästehaus Bianka übernimmt keinerlei Verantwortung für gesundheitliche Schäden, welche im Rahmen von sportlichen Aktivitäten des Gastes auftreten bzw. eintreten.

(5) Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen (z. B. Bustransport, Veranstaltungen und Verpflegung außer Haus) übernimmt das Gästehaus Bianka keine Haftung.

(6) Haftungsansprüche erlöschen, wenn diese nicht unmittelbar nach Erlangen der Kenntnis über Verlust, Zerstörung oder Beschädigung beim Gästehaus Bianka (gemäss §703 BGB) angezeigt werden.

(7) Soweit dem Vertragspartner / Gast ein Stellplatz in der Garage oder auf dem hauseigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, übernimmt das Gästehaus Bianka keinerlei Haftung für dessen Fahrzeug. Bei Verlust oder Beschädigung von auf dem Vertragsgrundstück abgestellten Kfz übernimmt das Gästehaus Bianka ebenfalls keine Haftung.

(8) Verursacht der Vertragspartner / Gast oder das von ihm mitgebrachte Haustier einen Schaden auf dem Vertragsgrundstück des Gästehauses Bianka oder wird dem Gästehauses Bianka anderweitig ein Schaden durch den Vertragspartner / Gast zugefügt, so haftet dieser für die Beseitigung des Schadens bzw. kommt für die Kosten der Schadensbeseitigung im vollem Umfang auf.

Der Vertragspartner / Gast ist verpflichtet, von ihm oder seinem Haustier verursachte Schäden der Geschäftsleitung umgehend bekannt zugeben.

Der Erfüllungsort ist Adenau.

Der Gerichtsstand ist Bad Neuenahr - Ahrweiler.

 

 
 

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